Rechtslage Schweiz

In der Schweiz gibt es zwei verbindliche Instanzen womit der Verkauf und Handel von Pflanzenwirkstoffen reglementiert ist:

Der Vollzug der gesetzlichen Grundlagen liegt bei den kantonalen Behörden am Unternehmenssitz. Für die Einstufung und Einordnung in die gesetzlichen Kategorien sind je nach Produkt die Kantonsapotheker (Heilmittel) oder die kantonalen Lebensmittellaboratorien (Lebensmittel) zuständig.

Wer ein neues Produkt im Heilmittelbereich auf den Markt bringen möchte, muss dieses bei Swissmedic in Bern zur Zulassung einreichen. Zudem muss der Inverkehrbringer über die entsprechende Fach- bzw. Betriebsbewilligung verfügen, um ein solches Produkt vertreiben zu dürfen.

Produkte, die dem Lebensmittelgesetz unterstellt sind, benötigen zwingend eine Etiketten- und Kennzeichnungsprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle. Dabei darf die vorgegebene Wirkstoffkonzentration gemäss den Bestimmungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht überschritten werden.

Einige Adaptogene – zum Beispiel Ephedra, Yohimbe oder bestimmte Ginseng-Zubereitungen – sind derzeit dem Heilmittelgesetz zugeordnet. Das bedeutet, dass diese Produkte in der Schweiz nicht über den Online-Handel verkauft werden dürfen, sondern apothekenpflichtig sind (Versand nur gegen ärztliches Rezept).

Adaptogene, die dem Heilmittelgesetz unterstellt sind, werden bei Zimmerli Adaptogene nicht verkauft.


Beispiele Abgrenzung

Heilmittelgesetz

  • Ginseng Panax
  • Mucuna Pruriens
  • Ephedra
  • Kola Nuss
  • Yohimbe
  • Damiana
Rechtslage Zimmerli Adaptogene


Wir halten Kurs im Gesetzesdschungel: Aufmerksam, hartnäckig, & regelkonform. Wenn sich Türen öffnen, gehen wir hindurch. Bis dahin liefern wir das Beste, was die Regeln zulassen. Fragen? Email an: hallo@zimmerli-adaptogene.ch oder rufen Sie uns an: 079 / 577 81 85


Warum schreiben wir nichts zur Wirkung der Pflanzen? In der Schweiz ist es gesetzlich verboten Aussagen über die Wirkung von Pflanzen zu machen. Egal, wie lange diese traditionell genutzt werden oder wie viele Studien es dazu gibt. Multis dürfen Zuckerbomben mit Vitaminzusatz als „gesund“ bewerben, wir dürfen nicht mal Grüntee als "konzentrationsfördernd" beschreiben. Was wir darüber denken lesen Sie hier: Klartext


Rhodiola Rosenwurz Ginseng Cordyceps Reishi Astragalus Jiaogulan Kola Nuss

JIAOGULAN RHODIOLA GINSENG CORDYCEPS REISHI ASTRAGALUS KOLA NUSS ASHWAGANDHA GOTU KOLA TULSI MACA SCHISANDRA SHATAVARI SÜSSHOLZ KURKUMA BACOPA HOLY BASIL ROSENWURZ

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